von Tilo Marzotko | 27. November 2015 | Fotorecht |
§ 201a StGB – die vorgenannte Norm wurde in das Strafrecht im August 2004 eingefügt. Der § 201a StGB verbietet und bestraft unter anderem Verletzung der höchstpersönlichen Lebensbereiche durch Bildaufnahmen. Wenn zum Beispiel von einer Person, die sich in einer...